Gepäckbestimmungen für Flüge nach Paris und in Europa

Die Urlaubszeit naht und viele Touristen in Deutschland und der ganzen Welt wollen in den Urlaub fliegen. Der Dauerbrenner für Liebende, Gourmets, Städtetouristen und…
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Denise von Helptourists

Die Urlaubszeit naht und viele Touristen in Deutschland und der ganzen Welt wollen in den Urlaub fliegen. Der Dauerbrenner für Liebende, Gourmets, Städtetouristen und viele andere ist Paris. Pro Jahr besuchen 32 Millionen Touristen die Stadt. Doch wer nach Paris fliegt, muss gewisse Gepäckbestimmungen beachten. Diese gelten nicht nur für Flüge nach Frankreich, sondern auch europaweit. Dabei ist vor allem das Handgepäck bei Sicherheitsuntersuchungen im Fokus.

Handgepäckbestimmungen für Gewicht, Größe und Sicherheit

Eine Ankündigung zu Beginn: Die Größenabmessungen für das Handgepäck bei Flugreisen sollen sich noch im Jahr 2015 ändern. Die gültigen Abmessungen für das Gepäckstück, welches mit in die Flugzeugkabine genommen werden darf, werden dann nur noch 55 x 35 x 20 Zentimeter betragen. Bisher galten Maße von 55 x 40 x 20 Zentimetern. Wer demnach für eine Reise in die Stadt der Liebe zum Charles de Gaulle oder zu einem anderen Zielflughafen neue Handgepäck-Modelle und Rucksäcke sucht, wird unter anderem hier fündig. Man sollte die Abmessungen im Hinterkopf haben, nicht, dass es ein böses Erwachen bei der Vermessung gibt. Nicht vorgegeben ist dabei das Modell, es eignen sich aber beispielsweise handliche Rucksäcke.

Was darf nicht mit ins Handgepäck?

Von den Fluggesellschaften werden für das Maximalgewicht stets Vorgaben veröffentlicht. Da diese teils deutlich voneinander abweichen, sollte sich jeder Paris-Reisende oder andere Fluggast darüber informieren. Zumeist liegt das genannte Maximalgewicht bei fünf bis zehn Kilogramm. Gepäckstücke, die das gesetzte Limit überschreiten, müssen damit rechnen, dass dieses in den Frachtraum geladen wird. Weder bei Frachtgepäck noch bei Handgepäck sind Sprengstoffe oder gefährliche Gegenstände erlaubt. Im Handgepäck haben Messer, Scheren oder andere spitze Dinge nichts zu suchen. Doch auch Golf- oder Hockeyschläger sowie andere stumpfe Gegenstände sind nicht erlaubt. Auch Gegenstände unter Druck, vom Deo bis zum Campingkocher, sind im Handgepäck tabu.

Inhalt des Handgepäcks

Der Inhalt des Handgepäcks unterliegt ebenfalls einigen Bestimmungen. Grundsätzlich sollte man alle Wertsachen sowie konkret beim Flug benötigte Gegenstände, beispielsweise einen Reiseführer über Paris als Lektüre, mit in die Kabine nehmen. Wer im Duty-Free-Shop vor seinem Abflug etwas erworben hat, kann dies in einer versiegelten Tüte im Handgepäck transportieren. Allerdings muss der Fluggast dann den Kaufbeleg vorweisen können.

Vorsicht ist bei allen Arten von Flüssigkeiten und Cremes geboten. In der Regel gilt, dass diese nur bis zu einer Maximalmenge von 100 Millilitern (ml) mitgeführt werden dürfen. Handcreme oder Nagellack sind hier typische Beispiele. Doch wenn es beispielsweise um Augentropfen geht, greift diese Beschränkung nicht. Denn Medikamente, so wie übrigens auch Spezial- oder Diätnahrung, dürfen ganz allgemein unbeschränkt mitgenommen werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass in den Zielländern viele Medikamente oder Nahrungsmittel nicht erhältlich sind, jedoch von den Flugreisenden auch dort dringend benötigt werden.

Zusätzlich zum einen Handgepäckstück sind einige weitere Gegenstände in der Kabine erlaubt. Darunter fallen etwa Gehhilfen oder orthopädische Hilfsmittel. Auch eine weitere Reisetasche, ein Babytragekorb oder ein Mantel sowie eine Reisedecke sind erlaubt.

Aufzugebendes Gepäck

Die Koffer und sonstige Gepäckstücke, die im Frachtraum des Flugzeugs nach Frankreich oder in andere Länder befördert werden, unterliegen anderen Bestimmungen. Hier muss auch nach den Klassen in den Flugzeugen unterschieden werden. Das Limit für die Economy Class, insbesondere bei Kurzstreckenflügen beispielsweise im europäischen Raum, liegt bei einem Gepäckstück mit maximal 20 Kilogramm. Bei Langstreckenflügen hingegen erlauben die Fluglinien zumeist zwei Frachtstücke mit zusammengenommen 23 Kilogramm. Doch bei der First und Business Class und für Frequent Flyer gelten andere Regeln. Sie dürfen gerade auf Langstreckenflügen häufig deutlich mehr Gepäck, beispielsweise bis zu 32 Kilogramm, mit sich führen.

Auch für Kinder gelten andere Gepäck-Bestimmungen. Sperrige Güter wie etwa Skier für einen Winterurlaub in den französischen Alpen sollte man jedoch mindestens 24 Stunden vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft anmelden. Oft existieren auch eigens eingerichtete Sperrgepäckschalter. Bei Billigfluggesellschaften wird teilweise für jedes Gepäckstück ein Aufpreis verlangt. Und auch wenn ein Gepäckstück erlaubt ist, sollte man vorher gewissenhaft wiegen – außer Geld spielt keine Rolle. Denn Übergepäck kann sehr teuer werden und teilweise den Gesamtpreis eines Flugtickets übersteigen.

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Denise von Helptourists
Ich habe Paris schon als Au-Pair, Studentin und jetzt als Berufstätige kennengelernt. Nach mehr als 10 Jahren in Paris, gebe ich euch wertvolle Tipps für einen rundum gelungenen Aufenthalt in der Stadt an der Seine.
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